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Gegen Kommunalabgaben

Thüringer Volksbegehren formal zulässig

Erfurt (dpa/nd). Das Thüringer Volksbegehren gegen Kommunalabgaben ist formal zulässig. Von mehr als 24 000 eingereichten Unterschriftsbögen seien nur 706 ungültig gewesen, teilte der Landtag am Donnerstag mit. Nun läuft eine einmonatige Frist, in der die Landesregierung oder ein Drittel der Landtagsabgeordneten beim Verfassungsgerichtshof gegen das Begehren klagen können. Das Innenministerium...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/211899.gegen-kommunalabgaben.html

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