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Die Strafe soll den zu Strafenden läutern und resozialisieren; sie soll begangenes Unrecht sühnen und Nachahmer abschrecken. Wenn das immer noch gilt, dann fragt man sich, warum Karl-Theodor zu Guttenberg für sein Doktorplagiat mit lumpigen 20 000 Euro Bußgeld davonkommt. 20 000 Euro, das dürfte ihn etwa so sehr ärgern wie drei Tage Fernsehverbot. Eher wäre es da eine passende Strafe gewesen, wenn...
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