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Nun doch nur begrenzt steuerlich absetzbar?

Kosten für Erststudium

Hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in München vor einigen Monaten noch entschieden, dass Studenten ihre Studienkosten für spätere Jahre als Werbungskosten vortragen können, hat darauf nunmehr der Gesetzgeber sehr schnell reagiert. So wird mit einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes der Abzug von Kosten eines Erststudiums sogar rückwirkend ab 2004 ausgeschlossen.

Über diesen neuen steuerlichen Sachverhalt informiert nachfolgend der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Zwar sollen die vor erstmaligem Berufsabschluss anfallenden Studienkosten weiter als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Allerdings bringt diese Abzugsmöglichkeit vielen Studenten nur dann Steuervorteile, wenn sie im jeweiligen Jahr auch Einkommen von über 8004 E...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/212225.nun-doch-nur-begrenzt-steuerlich-absetzbar.html

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