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Einschüchtern per Telefon

Erste Klage zu »Handygate« vom 19. Februar in Dresden

Die flächendeckende Abfrage von Telefondaten während der Anti-Nazi-Demo am 19. Februar in Dresden wird ein Fall für das Gericht. Zwei Linksabgeordnete reichten Klage ein.

Im Dezember 2005 wurde in Magdeburg eine Bank überfallen. Um die bewaffneten Täter ausfindig machen zu können, beantragte die Staatsanwaltschaft eine »Funkzellenabfrage«: Für den Zeitraum einer Stunde sollte geprüft werden dürfen, wer im fraglichen Gebiet mit wem per Handy telefonierte. Das Landgericht in Magdeburg lehnte den Antrag ab. An einem Vormittag in einer Großstadt, hieß es zur Begründung...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/213217.einschuechtern-per-telefon.html

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