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Arbeitszeitverkürzung auch bei Schulden

Arbeitsgerichtsurteile

Haben überschuldete Arbeitnehmer eine Verbraucherinsolvenz beantragt, können sie trotzdem ihre Arbeitszeit verringern. Eine Zustimmung des Insolvenz-Treuhänders ist dafür nicht erforderlich, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf am 21. September 2011 (Az. 12. Sa 964/11). Damit bekam ein Schuldner Recht, der wegen finanzieller Probleme seines Arbeitgebers seine Arbeitszeit verkürzt ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/213249.arbeitszeitverkuerzung-auch-bei-schulden.html

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