Beugehaft trotz Krebserkrankung

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Stuttgart (dpa/nd). Das ehemalige RAF-Mitglied Christa Eckes soll trotz einer Erkrankung mit Beugehaft gezwungen werden, im Mordfall Buback auszusagen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Dienstag bestätigte, erhielt Eckes eine Ladung zum Antritt der Beugehaft im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg. Nach Angaben ihres Anwalts ist Eckes an Leukämie erkrankt und befindet sich seit Anfang September in stationärer Behandlung. Eckes hat beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen die Anordnung der Beugehaft eingelegt.

Nach dem Beschluss des OLG soll Eckes über Gespräche mit der Ex-Terroristin Verena Becker berichten, die in Stuttgart wegen ihrer möglichen Beteiligung am Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 angeklagt ist. Bei einer Vernehmung durch einen Richter im Krankenhaus hatte sich Eckes auf ein Recht zur Auskunftsverweigerung berufen. Ärzte hatten zuvor festgestellt, dass sie nicht vor Gericht erscheinen, dafür aber im Kranken haus vernommen werden könne. Das OLG geht davon aus, dass Eckes im Gegensatz zu anderen ehemaligen RAF-Terroristen kein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht, da sie nicht Gefahr laufe, sich selbst zu belasten.

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