Doppelmord in Erlangen

Die Wehrsportgruppe Hoffmann und das Attentat auf den jüdischen Verleger Shlomo Lewin

  • Carsten Hübner
  • Lesedauer: 4 Min.

Der Anschlag auf das Münchner Oktoberfest im September 1980 mit 13 Toten stellte eine Zäsur in der deutschen Nachkriegsgeschichte dar. Erstmals richtete sich ein politisch motivierter Anschlag gezielt gegen die Zivilbevölkerung. Doch es sollte nicht die einzige Mordtat aus Reihen der Wehrsportgruppe Hoffmann bleiben: Am 19. Dezember 1980 werden im fränkischen Erlangen der jüdische Verleger Shlomo Lewin und seine Lebensgefährtin Elfriede Poeschke mit je vier Schüssen getötet. Dringend tatverdächtig ist der 28-jährige Neonazi Uwe Behrendt, ein Vertrauter Karl-Heinz Hoffmanns und führendes Mitglied der seit Januar 1980 verbotenen gleichnamigen Wehrsportgruppe (WSG).

Wenige Tage vor dem Anschlag ist Behrendt bei Hoffmann und dessen Lebensgefährtin Franziska Birkmann auf Schloss Ermreuth - 13 Kilometer vom Haus der späteren Opfer entfernt - zu Gast. Wie die Ermittlungen ergeben, hat man dort gemeinsam eine Maschinenpistole vom Typ Beretta, Kaliber neun Millimeter Parabellum, mit einem selbstgebauten Schalldämpfer versehen. Die Untersuchung ergibt, dass die am Tatort gefundenen Geschosse, Mantelteile und Hülsen zu diesem Waffentyp passen. Auch lassen zwei der Projektile aufgrund ihrer Deformierungen und metallischer Anhaftungen den Schluss zu, dass ein Schalldämpfer zum Einsatz kam, der teilweise weggeschossen wurde. Die Polizei entdeckt zudem das Verschlussstück einer Spraydose, wie sie bei den Bastelarbeiten auf dem Schloss Verwendung fand.

Tatsächlich, so die Erkenntnisse der Ermittler, ist Behrendt unmittelbar nach der Tat ins Schloss gefahren. Gemeinsam habe man die Kleidung des Täters verbrannt und noch vorhandene Spuren des Schalldämpferbaus beseitigt. Die Tatwaffe habe Behrendt vorher selber entsorgt. »Die ist weg, die findet kein Mensch mehr«, soll er versichert haben. Schließlich bekommt er von Hoffmann rund 1300 Mark zugesteckt und verschwindet zu seiner in der DDR lebenden Mutter. Von da an ist er vor dem Zugriff der bundesdeutschen Strafverfolgungsbehörden sicher.

Ob Behrendt die Tat alleine begangen hat, ist bis heute zweifelhaft. Fragen wirft etwa auf, dass neben den Leichen eine Brille »Schubert, Modell 27« aus dem Besitz von Franziska Birkmann gefunden wird. Dazu kommt unter anderem Hoffmanns öffentliche Drohung nach dem WSG-Verbot, seine künftigen Aktivitäten könnten »für die herrschenden Kreise weitaus unangenehmer werden«.

Doch weder von der Tatbeteiligung noch von der Mitwisserschaft Hoffmanns ist das Landgericht Nürnberg-Fürth letztlich überzeugt. Zwei Jahre nach der Tat lehnt es die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Dabei erscheinen Hoffmanns Einlassungen geradezu absurd. So habe es sich bei dem selbstgebastelten Schalldämpfer nicht etwa um ein Tatutensil, sondern um ein »Produktionsmuster« für eine geplante Schalldämpferfabrik in Libanon gehandelt. Auch sei die MPi nur »zum Schutz im Haus« gewesen. Es hätten »öfter scharfe Waffen herumgelegen«, da habe man nicht gleich an eine geplante Straftat denken müssen. Nach solchen Einsichten lag für die Richter der Schluss »nicht fern, dass Behrendt ohne Wissen und Wollen Hoffmanns die Tat allein begangen hat«.

Erst 1984, im zweiten Anlauf und auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft, stehen Hoffmann und Birkmann vor Gericht. Mitangeklagt werden diesmal auch die Straftaten gegen Mitglieder seiner »WSG Ausland«, die er nach dem Verbot in Deutschland zwischen August 1980 und Sommer 1981 in Libanon betrieben hat. Ehemalige Weggefährten berichten von brutalen Disziplinierungen und Folterungen. Der 18-jährige Neonazi Kai-Uwe Bergmann fällt ihnen zum Opfer. Seine Leiche ist bis heute verschwunden. Auch Uwe Behrendt, einziger Zeuge für eine mögliche Tatbeteiligung oder Mitwisserschaft Hoffmanns beim Erlanger Doppelmord, soll in Libanon Selbstmord begangen haben. LKA-Beamte identifizieren seine sterblichen Überreste drei Wochen vor Prozessbeginn.

Nach 186 Verhandlungstagen wird Karl-Heinz Hoffmann am 30. Juni 1986 wegen Körperverletzung an seinen Gefolgsleuten im Libanon, Geldfälschung, Strafvereitelung und Verstößen gegen das Waffengesetz zu neuneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Vom Vorwurf, den Mord an Shlomo Lewin und Elfriede Poeschke geplant und in Auftrag gegeben zu haben, sprach ihn das Gericht frei.

Am nächsten Mittwoch in Teil 5: Gladio - Geheimarmee der NATO
Im Internet: www.nd-aktuell.de/rechterterror

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