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Steuerlich abzugsfähig

Erbfallkosten

Vom steuerpflichtigen Erwerb im Todesfall können die unmittelbaren Erbfallkosten wie Bestattung, Grabdenkmal und Grabpflege sowie die unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses entstehenden Kosten wie Gebühren für Testamentseröffnung, Erbscheinerteilung oder Grundbuchumschreibung abgezogen werden.

»Zu den begünstigten Nachlassverbindlichkeiten gehören auch die Aufwendungen für ein Grundstücksgutachten durch einen Sachverständigen, wenn sich eine Erbengemeinschaft auseinandersetzt«, darauf weist Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs in München vom 9. Dez...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/213743.steuerlich-abzugsfaehig.html

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