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Alternativtermin muss kostenlos bleiben

Leserfrage zum Ablesetermin der Messdienstfirma

Die Ablesefirma kündigte ihr Kommen mit einem Termin an, um die Wasserzähler abzulesen. Falls der Mieter an diesem Tag nicht anwesend sei, solle er den Schlüssel beim Nachbarn abgeben. Man könne auch einen anderen Termin vereinbaren. »Die hierbei anfallenden Kosten würden wir Ihnen gesondert in Rechnung stellen«, hieß es in der Ankündigung weiter. Ist das überhaupt zulässig?Manfred T., Berlin A...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/213751.alternativtermin-muss-kostenlos-bleiben.html

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