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Keine Zuzahlung durch Kasse

Hörgerät eigenmächtig gekauft

Wer eigenmächtig ein medizinisches Hilfsgerät anschafft, darf sich nicht auf finanzielle Unterstützung seiner gesetzlichen Krankenkasse und Rentenversicherung verlassen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz am 23. November 2011(Az. L 4 R 56/10).

Nach Auffassung des Gerichts dürften die Sozialversicherungsträger nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn sich die Entscheidung unangemessen verzögere und der Betroffene auf das Hilfsmittel angewiesen sei. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage einer Bürokraft in einer Bäckerei ab. Die Frau hatte sich aufgrund einer ärztlichen Verordnung ein ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/213757.keine-zuzahlung-durch-kasse.html

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