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Schon ab dem ersten Krankheitstag möglich

Wann kann der Arbeitgeber das ärztliche Attest einfordern?

Sind Arbeitnehmer krank, kann ihr Chef schon vom ersten Krankheitstag an ein ärztliches Attest verlangen. Der Arbeitgeber müsse hierfür auch keine angemessenen Gründe vorbringen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln mit seinem Urteil vom 14. September 2011 (Az. 3 Sa 597/11).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/215239.schon-ab-dem-ersten-krankheitstag-moeglich.html

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