Schon ab dem ersten Krankheitstag möglich
Wann kann der Arbeitgeber das ärztliche Attest einfordern?
Die gesetzlichen Bestimmungen legen fest, dass Arbeitnehmer spätestens ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Der Arbeitgeber kann das Attest jedoch auch früher verlangen. Ob er dazu einen besonderen Grund braucht, war bislang umstritten. Die Richter des Kölner Landesarbeitsgerichts entschieden in diesem Fall, dass dieser Grund nicht vorhanden sein muss.
In dem Rechtsstreit hatte der Arbeitgeber einer Mitarbeiterin eine Dienstreise verweigert. Daraufhin meldete sich die Frau genau für diesen Tag ohne eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank. Der Arbeitgeber verlangte daraufhin, dass die Beschäftigte künftig vom ersten Krankheitstag an immer ein ärztliches Attest vorlegen muss. Die Frau machte geltend, ihr Chef habe keine angemessenen Gründe für sein Verlangen geltend gemacht.
Dem widersprach das Landesarbeitsgericht. Denn das Gesetz sehe keine Voraussetzungen vor, wann ein Arbeitgeber ein Attest vom ersten Krankheitstag an einfordern kann. Revision zum Bundesarbeitsgericht ist möglich.
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