Ausnahmefall verkommt zur Regel
Billiglöhne, befristete Arbeitsverhältnisse und Scheinselbstständigkeit haben Einzug an den Unis gehalten
Es ist der Traum vieler angehender Akademiker, nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studiums eine akademische Karriere einzuschlagen. Doch dieser Schritt sollte sehr gut überlegt sein, denn im Zuge der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge sowie der stetig steigenden Zahl an Studienanfängern haben sich die Arbeitsbedingungen an den Fachhochschulen und Universitäten deutlich verschlechtert. Um den Ansturm von mittlerweile mehr als 2,2 Millionen Studierenden bewältigen zu können, greifen die Hochschulen deshalb verstärkt auf sogenannte »Lehrkräfte für besondere Aufgaben« (LfbA) zurück.
Im Vergleich zu fest angestellten wissenschaftlichen Mitarbeitern muss diese Beschäftigungsgruppe allerdings unter deutlich schlechteren Bedingungen arbeiten. Darauf weist Torsten Steidten, Landesvorstandsmitglied der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Sachsen hin. »Ursprünglich waren LfbA nur zur Abdeckung der Lehre gedacht, doch mittlerweile werden sie auch in vielen anderen Bereichen eingesetzt«, so Steidten. Möglich machen dies Lücken und schwammige Formulierungen in den jeweiligen Hochschulgesetzen und Verordnungen der Länder, welche für den Hochschulbereich zuständig sind. So können LfbA laut Sächsischem Hochschulgesetz »in besonderen Ausnahmefällen« Prüfungen, wie etwa Klausuren oder Seminararbeiten, durchführen. »In der Praxis ist die Ausnahme allerdings eher die Regel«, beklagt Steidten.
Mangel an Arbeit ist ohnehin wohl das geringste Problem der Lehrkräfte, da diese mit Abstand die meisten Lehrveranstaltungen abzuhalten haben. In Sachsen sind es beispielsweise 24 Lehrveranstaltungsstunden (LVS), wobei eine Einheit einer Lehrzeit von 45 Minuten entspricht. Im günstigsten Fall muss eine LfBA somit wöchentlich 12 Lehrveranstaltungen abhalten, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter kommt dagegen höchstens auf acht LVS. Rechnet man nun noch den Zeitaufwand zur Vor- und Nachbereitung sowie anfallende Korrekturen von Prüfungen hinzu, wird schnell ersichtlich, dass Lehrkräften kaum Platz für die eigene wissenschaftliche Karriere bleibt. »Die Beschäftigten verfügen nur über begrenzte Aufstiegsmöglichkeiten. Wer eine Promotion oder Habilitation anstrebt, findet dazu viel zu wenig Zeit«, erklärt Steidten.
Größtes Problem der Beschäftigten ist allerdings die immer häufigere Befristung der Arbeitsverhältnisse, weiß Steidten aus Erfahrung. Nicht selten sind die Arbeitsverträge nur auf ein halbes Jahr angelegt. Weiterführende Planungen für die Zukunft sind deshalb für die Betroffenen kaum möglich. Nach Angaben des Hochschul-Informations-System (HIS) verfügten 2009 an deutschen Hoch- und Fachschulen rund 40 Prozent der insgesamt 8250 Lehrkräfte nur über eine befristete Anstellung. Auffällig ist hierbei die ungleiche Verteilung nach Fachbereichen. Mehr als zwei Drittel dieser schwierigen Arbeitsverhältnisse finden sich in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. »Ein Ingenieur würde unter diesen Bedingungen nicht arbeiten und in die freie Wirtschaft gehen«, ist sich Steidten sicher.
Finanziell ist die Arbeit ohnehin kaum lukrativ. Lehrkräfte werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder bezahlt. Bei einer Vollzeitbeschäftigung käme eine LfbA auf rund 2800 Euro brutto im Monat. Allerdings arbeiten vier von zehn Beschäftigten nur Teilzeit - Tendenz steigend. Ursache hierfür ist die unzureichende finanzielle Ausstattung der Universitäten, welchen oft das Geld für ausreichend Lehrpersonal fehlt. Durch die häufige Befristung der Arbeitsverträge haben Lehrkräfte zudem das Problem, nur schwer in eine höhere Besoldungsstufe aufzusteigen.
»Wesentlich schlechter geht es im Hochschulbereich nur noch den so genannten Lehrbeauftragten«, mahnt Steidten. Offiziell arbeiten als Lehrbeauftragte an Universitäten und Fachhochschulen nur Personen, welche in der freien Wirtschaft einer festen Beschäftigung nachgehen und den Job an der Universität nur als Nebentätigkeit ausüben. Doch auch hier stimmen Anspruch und Realität für die mehr als 50 000 Lehrbeauftragten längst nicht mehr überein, kritisiert die GEW schon seit Jahren. In einer 2006 von der Gewerkschaft durchgeführten Umfrage unter Lehrbeauftragten in Berlin gab jeder Zweite an, dass die Arbeit an der Hochschule dessen Haupterwerbsquelle darstellt. Problematisch ist dies deshalb, weil Lehrbeauftragte über keinen Arbeitsvertrag mit der Hochschule verfügen und damit als Selbstständige gelten. Allerdings wird die zweitgrößte Beschäftigtengruppe an deutschen Hochschulen nur nach der tatsächlich geleisteten Lehrzeit bezahlt, die Vor- und Nachbereitung von Veranstaltungen wird hingegen nicht vergütet. Zwar gibt es durch die Länder Vorgaben für die zu zahlenden Stundenhöchstsätze, doch die meisten Universitäten weichen nach den Erfahrungen der GEW davon deutlich nach unten ab.
Zwischen den Ländern gibt es ohnehin große Unterschiede. So bekommt nach Gewerkschaftsangaben ein sächsischer Lehrbeauftragter in der niedrigsten Einstufung 15,20 Euro, sein Kollege in Berlin oder Sachsen-Anhalt dagegen 21,40 Euro pro Stunde. Selbst bei mehreren Lehraufträgen gleichzeitig kommt ein Betroffener damit kaum auf über 1000 Euro brutto im Monat. Reden möchte über diese Zustände offiziell kaum jemand. Viele Betroffene schweigen. Torsten Steidten von der GEW wundert dies nicht: »Die meisten haben damit zu tun, auch noch im nächsten Semester eine Anstellung zu bekommen.« Dabei ärgert sich Steidten über die geringe Wertschätzung von LfbA und Lehrbeauftragten. »In manchen Fächern würde es ohne diese Gruppen nicht gehen«, ist er sich sicher.
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