Teilerfolg gegen Mobbing

Journalist setzte sich gegen Bundeszentrale für politische Bildung durch

  • Karin Leukefeld
  • Lesedauer: 3 Min.
Der Journalist und Redakteur bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Ludwig Watzal, hat vor dem Bonner Arbeitsgericht erfolgreich seinen Telearbeitsplatz verteidigt.

Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte Watzal gekündigt, nachdem er einen bissigen Kommentar über die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf seinem privaten Blog veröffentlicht hatte. Die Richterin am Bonner Arbeitsgericht stellte klar, dass die private Meinungsäußerung eines Angestellten kein Kündigungsgrund sein könne. Die Kündigung sei unwirksam.

In seinem Kommentar hatte Watzal eine Aktuelle Stunde zum angeblichen Antisemitismus in der Linkspartei (25. Mai 2011) kommentiert und auf seinem privaten Blog »Between the Lines« veröffentlicht. Tags darauf meldete sich Hendryk M. Broder zu Wort und hetzte in hämischer Weise auf seinem Blog (Achse des Guten, Der rasende Ludwig) gegen Watzal. Der nahm seinen Beitrag zwei Tage später aus dem Netz.

Schweres Fahrwasser durch Kritik an Israel

Seit Jahren wird Watzal von Broder und »Israel-Freunden« um Honestly Concerned gemobbt. Inzwischen wird die Internetseite wegen ihrer Feindseligkeit gegen den Islam vom Verfassungsschutz beobachtet. Dennoch erfolgte die Kündigung Watzals Ende Juli 2010, nachdem sich kurz zuvor der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl beschwert und gefordert hatte, Watzal aus der Bundeszentrale zu entfernen. Dabei ging Uhl nicht auf den inkriminierten Text vom Mai ein, sondern monierte, dass Watzal die Zeitschrift »Der Semit« erwähnt hatte, als sei das anrüchig.

Jörg Pieper, der die Bundeszentrale vor dem Arbeitsgericht vertrat, sagte, die Eignung Watzals für einen Telearbeitsplatz sei seit Jahren in Frage gestellt worden. Mit seinen »Israel-kritischen Äußerungen« habe Watzal die Bundeszentrale in »schweres Fahrwasser« gebracht, weswegen sich auch das Innenministerium eingeschaltet habe. Nach einem Mediationsverfahren (2010) habe man die Bedenken zurückgestellt und dem Telearbeitsplatz zugestimmt. Doch nun habe sich erwiesen, dass »Risikominderung« nur dann gewährleistet sei, wenn Watzal seinen Dienst regelmäßig und unter Beaufsichtigung - in der Bundeszentrale - absolviere.

Die Vorgeschichte der Hetzjagd auf Ludwig Watzal geht zurück bis ins Jahr 2004. Damals geriet die Bundeszentrale für politische Bildung ins Fadenkreuz der Bloggemeinde und Israellobby um »Honestly Concerned« und Hendry M. Broder. Sie warfen der bpb vor, mit Watzal einen politischen »Problemfall« im Haus zu haben, in dem sich »Israel-kritische Peinlichkeiten« häuften. Kampagnen᠆artig wurde Watzal diffamiert, der in Funk und Fernsehen ein vielgefragter Gesprächspartner zum Konflikt zwischen Israel und Palästina war. Mit ständigen Wiederholungen, Manipulationen von Watzal-Texten, Fälschungen und Verdrehungen wurde über eigene und andere Medien der Druck auf den Leiter der Bundeszentrale, Thomas Krüger, erhöht. Ihn und Broder verbindet eine enge Freundschaft.

Abmahnung statt Unterstützung

Anstatt sich, wie es die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers vorschreibt, vor seinen international angesehenen Mitarbeiter zu stellen, übernahm Krüger die Vorwürfe und mahnte den angestellten Journalisten ab. Watzal verlor seinen Posten als Redakteur der von der bpb herausgegebenen Zeitschrift »Aus Politik und Zeitgeschichte«, Beilage zur Wochenzeitung »Das Parlament«, überdies den Lehrauftrag an der Universität Bonn, Funk und Fernsehen wandten sich von ihm ab.

Rechtsanwalt Hubert Minz, der Watzal seit Jahren in dem Streitfall mit der Bundeszentrale vertritt, nannte als eigentliches Ziel der Kündigung, dass sein Mandant wegen seiner privaten Publikationen gemaßregelt werden solle. Offenbar werde erheblicher »Druck von außen« ausgeübt, »von Personen, die Watzal schaden wollen«. Dem müsse die Bundeszentrale sich widersetzen, in Watzals und auch im eigenen Interesse. Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt seien schließlich Kennzeichen dieses Staatswesens.

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