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Kündigungsstreit

Eine Kündigung muss dem Mitarbeiter nicht zwangsläufig persönlich übergeben werden, urteilte des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz am 5. Januar 2012 (Az. 9 Sa 226/11). Vielmehr reicht es aus, wenn ein in der Wohnung des Betroffenen lebendes volljähriges Haushaltsmitglied den Brief entgegennimmt. Der Arbeitgeber hatte die Kündigung der Frau über einen privaten Zustelldienst zukomme...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/216491.kuendigungsstreit.html

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