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Kündigungsstreit
Eine Kündigung muss dem Mitarbeiter nicht zwangsläufig persönlich übergeben werden, urteilte des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz am 5. Januar 2012 (Az. 9 Sa 226/11). Vielmehr reicht es aus, wenn ein in der Wohnung des Betroffenen lebendes volljähriges Haushaltsmitglied den Brief entgegennimmt. Der Arbeitgeber hatte die Kündigung der Frau über einen privaten Zustelldienst zukomme...
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