Kampf vor Gericht entschieden

Hitlers Machwerk

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Landgericht München I hat die Veröffentlichung von Hitlers »Mein Kampf« verboten. Es gab einem Antrag auf einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern statt. Damit ist dem englischen Verleger Peter McGee »die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus »Mein Kampf« verboten«, wie es in einer Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch hieß.

McGee, der seiner Wochenzeitung »Zeitungszeugen« Auszüge aus der Hetzschrift beilegen wollte, war schon vor dem Urteil zurückgerudert und hatte angekündigt, Auszüge aus dem Hitler-Buch nicht zu veröffentlichen, solange der Rechtsstreit läuft. Am heutigen Donnerstag sollen die Originalzitate nun unleserlich erscheinen - nicht geschwärzt, aber mit einer Art Nebel überzogen. .

Nur der zugehörige Kommentar solle lesbar sein, die Originalpassagen aus dem Buch nicht, schreibt McGee in einem Brief an seine Kunden. McGee will damit verhindern, dass das bayerische Finanzministerium, das die Urheberrechte an dem Buch hält, die Exemplare am Kiosk beschlagnahmt. Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern und ehemalige Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, befürchtet Profitgier als Motivation für das Projekt. dpa

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.