Ab April schnellerer Anbieterwechsel

Wenn die Strom- und Gaspreise steigen

  • Lesedauer: 2 Min.
Schon vorm Jahreswechsel waren die Strom- und Gaspreise gestiegen. Nunmehr werden ab April 2012 die Modalitäten für einen Anbieterwechsel bei Strom und Gas verbessert. Tipps und Informationen dazu von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Bei über 1000 Stromanbietern und mehr als 10 000 Stromtarifen sowie über 900 Gasanbietern mit über 9000 Gastarifen hat man als wechselfreudiger Verbraucher die Qual der Wahl. Wichtig dabei ist: Niemand muss aufgrund eines Wechsels ein Vorsorgungsloch befürchten. Aufgrund der gesetzlichen Versorgungspflicht (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz) in Deutschland wird der Verbraucher niemals ohne Strom oder Gas dastehen. In diesem Fall würde automatisch der örtliche Anbieter einspringen. Der gewährleistet jedem Haushalt eine Grundversorgung - vorausgesetzt, dass der Haushalt auch bezahlen kann.

Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte bei der Suche nach dem günstigsten Strom- oder Gasanbieter bei einem der zahlreichen Tarifrechner im Internet seinen Verbrauch und die eigene Postleitzahl eingeben. Der Tarifrechner nennt den günstigsten Lieferanten für den angegebenen Verbrauch. Der gewünschte Wechsel kann dann auf der Webseite des geeigneten Anbieters leicht beantragt werden.

Um die Formalitäten, wie die Kündigung des alten Vertrages, kümmert sich fortan der neue Lieferant. Wichtig: Auf den Verbraucher kommen durch den Wechsel keine technischen Änderungen zu! Kurz vor der Umstellung muss er lediglich den Zählerstand ablesen und diesen dem alten Anbieter für dessen Schlussrechnung mitteilen. So wird eine taggenaue Abrechnung gewährleistet.

Viele Anbieter werben mit einmaligen Bonuszahlungen wie zum Beispiel Neukunden- oder Wechselbonus. Am besten vergleicht man den Grundtarif und rechnet erst im zweiten Schritt weitere Extras auf.

Verbraucher sollten zudem darauf achten, wie lange der neue Anbieter einen konstanten Preis garantiert und ob die Zahlung von Neukunden- oder Wechselboni an eine bestimmte Mindestlaufzeit gekoppelt ist. Wird ein Bonus erst nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung durch den Anbieter ausgezahlt, verliert der Kunde unter Umständen sein Recht auf diesen Bonus, wenn er nach sechs Monaten erneut wechselt. Bei manchen Anbietern entfällt sogar der Bonus, wenn ein bestimmter Jahresverbrauch unterschritten wird oder der Kunde nicht den Service einer Onlinerechnung nutzt.

Bisher konnte ein Strom- oder Gasanbieterwechsel nur zum Ersten des Monats erfolgen. Ab April 2012 wird der Strom- und Gasanbieterwechsel verbraucherfreundlicher. Der neue Liefervertrag kann dann an jedem beliebigen Werktag beginnen. Ein weiterer Vorteil: Ein Lieferantenwechsel darf nur noch drei statt sechs Wochen dauern.

Dass der Wechselvorgang selbst beschleunigt wird, bedeutet übrigens nicht, dass der Verbraucher frei von Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen ist. Diese sollten vor dem Wechsel des Stromanbieters genau geprüft und verglichen werden.

Abzuraten ist von Verträgen, bei denen der Kunde eine große Vorauszahlung für einen längeren Zeitraum leisten muss - im Falle der Insolvenz des Anbieters ist nämlich das Geld verloren!

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