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Rundfunkgebühr darf Existenzminimum nicht gefährden

Zwei aktuelle Hartz-IV-Urteile

Nachfolgend zwei aktuelle Hartz-IV-Urteile zur Problematik der Rundfunkgebühr und zu den Kosten für einen Nachsendeauftrag.

Zahlen Geringverdiener oder auch Sozialleistungsbezieher Rundfunkgebühren, dürfen sie damit nicht unter das Existenzminimum fallen. Andernfalls müssen sie von der Rundfunkgebühr ganz oder zumindest teilweise befreit werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 22. Dezember 2011 (Az. 1 BvR 3269/08). Damit bekamen eine Hartz-IV-Empfängerin und ihre Tochter sowie ein Rentner Recht. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/217139.rundfunkgebuehr-darf-existenzminimum-nicht-gefaehrden.html

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