Nachgefragt in Salzgitter
Justizminister versichert: Richter-Übernahme erst nach gründlicher Prüfung
Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) hat erneut darauf hingewiesen, dass die Einstellung von Richtern und Staatsanwälten im Land Brandenburg einwandfrei und nach 1990 nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verlief. Auf eine CDU-Anfrage hin sagte er, auch die Unterlagen der einstigen Erfassungsstelle Salzgitter seien zuvor ausgewertet worden.
Vor Richterwahl- und Staatsanwalt-Berufungsausschüssen seien nach 1990 die Bewerber auf ihre Eignung überprüft worden. Die ehemalige PDS war in diesen Gremien - von Ausnahmen abgesehen - nicht vertreten, wohl aber die CDU, was dieser Partei auch die Mitverantwortung für etwaige Fehlentscheidungen übertragen würde.
Laut Schöneburg wurden vor der Übernahme in den brandenburgischen Staatsdienst »insbesondere die Treue zur freiheitlich demokratischen, föderativen und sozialen Rechtsordnung, die politische und moralische Integrität, die berufsethischen Eigenschaften sowie die fachliche Eignung und Fortbildungsbereitschaft überprüft«. In diesem Zusammenhang seien zu jedem Richter oder Staatsanwalt, der sich um die Übernahme beworben hatte, Auskünfte über die etwaige Registrierung in Salzgitter eingeholt worden. Eine Quelle sei auch die Senatsverwaltung für Justiz, die sogenannte Rummelsburg-Kartei, gewesen. Darüber hinaus seien 160 000 Strafurteile von Kreisgerichten sowie Zuschriften von Bürgern und Rechtsanwälten ausgewertet worden.
Wie der CDU-Abgeordnete Dieter Dombrowski in seiner Anfrage hervorhob, wurden in Salzgitter seinerzeit über 40 000 Aktenordner angelegt, »in denen Informationen über das in der DDR begangene Unrecht gesammelt wurden«. Diese Akten hätten als Grundlage für die strafrechtliche Aufarbeitung gedient, aber auch der Rehabilitierung vieler Opfer.
Seinerzeit war die Erfassungsstelle in Salzgitter ein ständiger Streitpunkt zwischen der Bundesrepublik und der DDR. Dem Minister zufolge ist sie 1991 in »Zentrale Beweismittel und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltung« umbenannt und Ende 1994 nach Braunschweig verlegt worden. Nach Abschluss der strafrechtlichen Verfahren »beendete die Dienststelle im Jahre 2007 ihre Tätigkeit und übergab dem Bundesarchiv den gesamten Aktenbestand«. Dessen Erschließung sei noch nicht abgeschlossen.
Laut Schöneburg entfielen von den rund 62 000 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Aufarbeitung der DDR-Zeit auf Brandenburg über 12 000 und damit - verglichen mit den anderen neuen Ländern - die meisten. Hinzugekommen seien 11 000 Fälle, die über das Stadium der Vorermittlung nicht hinausgekommen seien. Dabei berief er sich auf eine Dokumentation des heutigen Generalstaatsanwaltes Erardo Rautenberg.
Dombrowski zufolge wurden seinerzeit in Salzgitter über 2700 Misshandlungen im DDR-Strafvollzug aufgelistet. Minister Schöneburg sagte dazu, schon 1991 habe der frühere Berliner Generalstaatsanwalt Treppe diese Unterlagen gesichtet. Akten über Gefangenenmisshandlung seien aussortiert und der Schwerpunktabteilung des Landes Brandenburg für die Verfolgung von DDR-Unrecht zur Verfügung gestellt worden. Es seien 2856 Fälle von Körperverletzungen in Strafvollzugseinrichtungen auf dem Gebiet des heutigen Brandenburgs bekannt geworden.
Allerdings steht auch heute die Justiz auf dem Standpunkt, dass Gewaltanwendung im Gefängnis nicht immer zu umgehen ist. Die von der CDU seinerzeit gestellte Justizministerin Barbara Richstein hatte im Zusammenhang mit Prügelvorwürfen in einem Gefängnis diese Feststellung öffentlich getroffen. In bestimmten Situationen müsse es zu Zwangsausübung durch Bedienstete kommen, was »auch körperliche Gewalt« einschließe, sagte sie vor dem Landtag. Doch habe ihre Anwendung verhältnismäßig zu sein und den Vorschriften zu entsprechen.
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