Datenschutzvergehen als Kavaliersdelikt?

Rechtsfrage

Ein Bankmitarbeiter, der Kundendaten für einen Flirt nutzt, darf nicht sofort strafversetzt werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Demnach muss ihn der Arbeitgeber vielmehr zuvor abmahnen und darf erst im Wiederholungsfall zu schärferen Sanktionen greifen (Az.: 10 Sa 329/...


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