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Entschädigung nach 67 Jahren?

Während des Zweiten Weltkrieges wurde eine heute 76-Jährige von einem Lastwagen der deutschen Wehrmacht angefahren und verletzt. 67 Jahre nach dem Unfall entschied das Sozialgericht Gießen, dass die Frau dafür nicht entschädigt wird und wies die Klage ab.

Begründung: Das Bundesversorgungsgesetz, das unter anderem in Kriegszeiten entstandene Ansprüche regelt, könne nicht auf die Klägerin angewendet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az. S 16 VE 15/09). Die Frau gab an, Ende August 1944 in Oberschlesien im heutigen Polen angefahren worden zu sein. Sie war als Neunjährige mit dem Fahrrad unterwegs zum Bäcker. 1989 siedelte sie nach D...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/217793.entschaedigung-nach-jahren.html

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