Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Lauter Abenteuerspielplatz - muss man gleich dagegen klagen?

Lärmschutz im Wohngebiet

Lärmschutz ist bei einem Abenteuerspielplatz strenger zu handhaben als bei herkömmlichen Spielplätzen, befinden manche Richter.

Eine Gemeinde hatte im allgemeinen Wohngebiet einen großen Kinderspielplatz genehmigt. Auf dem 1700 Quadratmeter großen Spielplatz sollten sich Ruhe- und Picknickflächen abwechseln mit Spielinseln für Kinder aller Altersstufen. Auch eine Tischtennisplatte, eine Streetballanlage und ein großer Bolzplatz waren geplant. Ein Anwohner klagte gegen die Baugenehmigung: Sie verletze das Gebot, bei der Bau...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/217809.lauter-abenteuerspielplatz-muss-man-gleich-dagegen-klagen.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.