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Das Ehepaar hat sich getrennt

Steuererstattung

Zu dem Zeitpunkt, an dem die Eheleute ihre gemeinsame Steuererklärung eingereicht hatten, lebten sie noch zusammen. Als Überweisungskonto für die Steuererstattung hatten sie das Bankkonto des Ehemannes angegeben. Dann trennte sich das Paar. Die Frau teilte daraufhin dem Finanzamt ihr eigenes Bankkonto mit. Das Schreiben war von beiden Partnern unterschrieben - doch die Frau hatte die Unterschrift ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219137.das-ehepaar-hat-sich-getrennt.html

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