Das Ehepaar hat sich getrennt
Steuererstattung
Zu dem Zeitpunkt, an dem die Eheleute ihre gemeinsame Steuererklärung eingereicht hatten, lebten sie noch zusammen. Als Überweisungskonto für die Steuererstattung hatten sie das Bankkonto des Ehemannes angegeben. Dann trennte sich das Paar. Die Frau teilte daraufhin dem Finanzamt ihr eigenes Bankkonto mit. Das Schreiben war von beiden Partnern unterschrieben - doch die Frau hatte die Unterschrift des Ex-Gatten gefälscht.
Das Finanzamt überwies ihr prompt den gesamten Betrag. Der Ehemann beklagte nun beim Finanzamt, dass seine Steuererstattung nicht auf seinem Konto eingezahlt worden sei. Dass seine Frau seine Unterschrift gefälscht habe, hätten die Finanzbeamten durch einen Vergleich mit der Unterschrift auf der Steuererklärung erkennen können. Das bestritt das Finanzamt. Man habe keinen Anlass zu Zweifeln. Es sei ein korrektes Vorgehen, die Summe auf das zuletzt genannte Bankkonto zu überweisen.
Das Finanzamt schulde dem Ehemann nach wie vor die Hälfte des Betrags, urteilte das Finanzgericht Düsseldorf am 5. Mai 2010 (Az. 4 K 3880/09 AO). In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung hätten beide Partner beantragt, den Erstattungsbetrag auf Konto des Ehemann auszuzahlen. Wenn so eine ausdrückliche Anweisung vorliege, dürfe das Finanzamt den Betrag nicht auf ein anderes Konto überweisen. Da der Mann bestreite, mit der Änderung der Bankverbindung einverstanden gewesen zu sein. Zudem sei seine Unterschrift gefälscht worden. Ihm sei daher der Inhalt dieses Schreibens nicht zuzurechnen.
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