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Für den längeren, aber verkehrsgünstigeren Arbeitsweg

Bundesfinanzhof zur Entfernungspauschale

Der Bundesfinanzhof in München hat mit seiner jüngsten Mitteilung vom 8. Februar 2012 zu seinen Urteilen vom 16. November 2011 (Az. VI R 19/11 und Az. VI 46/10) konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren (statt kürzesten), aber »offensichtlich verkehrsgünstigeren Weg« zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219139.fuer-den-laengeren-aber-verkehrsguenstigeren-arbeitsweg.html

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