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Verbrauch ist maßgebend - nicht pauschale Zahlungen

Heizkostenabrechnung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 1. Februar 2012 in einem Urteil entschieden, dass Vermieter in Heizkostenabrechnungen nur den tatsächlichen Verbrauch in Rechnung stellen dürfen und nicht ihre pauschalen Zahlungen an die Wärmelieferanten (Az. VIII ZR 156/11). Im nd vom 2. Februar 2012 wurde darüber bereits informiert.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219147.verbrauch-ist-massgebend-nicht-pauschale-zahlungen.html

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