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Zulässig »Frauen vor Männer«

Firmenparkplatz

Stellt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Firmenparkplätze zur Verfügung, dürfen Frauen bevorzugt werden. Eine unzulässige Diskriminierung gegenüber Männern bestehe dabei nicht, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz im Urteil vom 29. September 2011 (Az. 10 Sa 314/11).

Geklagt hatte ein bei einem Klinikum beschäftigter, leicht gehbehinderter Krankenpfleger. Die Klinik hat seinen Beschäftigten rund 600 Parkplätze in einem etwa 500 Meter entfernten Parkhaus angeboten. Weitere 85 Personalparkplätze lagen nur 20 bis 50 Meter entfernt. Dort durften Beschäftigte jedoch nur nach einer bestimmten Rangfolge parken. Es galt das Prinzip »Frauen vor Männer«. Frauen seien hä...

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