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Arbeitsvertrag geht vor Tarifvertrag

Rechtsfrage

Vereinbarungen im Arbeitsvertrag können durch einen Tarifvertrag nicht abgelöst werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab am Mittwoch Angestellten eines Krankenhauses recht, die auf Erfüllung der für sie günstigeren Regeln im Arbeitsvertrag gepocht hatten (Aktenzeichen 4 AZR 24/10). Die Verträge verwiesen auf Richtlinien des Deutschen Caritasverbandes, der das Krankenhaus ursprünglich betrieben h...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219393.arbeitsvertrag-geht-vor-tarifvertrag.html

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