Arbeitsvertrag geht vor Tarifvertrag
Rechtsfrage
Vereinbarungen im Arbeitsvertrag können durch einen Tarifvertrag nicht abgelöst werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) gab am Mittwoch Angestellten eines Krankenhauses recht, die auf Erfüllung der für sie günstigeren Regeln im Arbeitsvertrag gepocht hatten (Aktenzeichen 4 AZR 24/10). Die Verträge verwiesen auf Richtlinien des Deutschen Caritasverbandes, der das Krankenhaus ursprünglich betrieben hatte. Nach mehrmaligem Eigentümerwechsel schloss die neue Konzernmutter einen Tarifvertrag, der die Angestellten beispielsweise bei Einkommen und freien Tagen schlechter stellte. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf hatte im November 2009 entschieden, dass der Haustarifvertrag die Regelungen der Arbeitsverträge nicht ablösen könne. Dem folgte das BAG. dpa/nd
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