Range fordert gesetzliche Regelung
Unsicherheit über Abhören von Internet-Telefonaten
Berlin (dpa/nd). Generalbundesanwalt Harald Range fordert eine gesetzliche Regelung für die Überwachung von Internet-Telefonaten bei der Strafverfolgung. »Wir als Bundesanwaltschaft sehen für eine Anwendung derzeit keine Rechtsgrundlage«, sagte Range der Dpa. Hierbei geht es um die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), also das Abhören von laufender Kommunikation über das Internet, etwa von Telefonaten mit dem Programm Skype. »Die Internet-Telefonie wird sich ausweiten, und die ist verschlüsselt«, sagte Range. »Um solche Gespräche zu überwachen, muss man hinter diese Verschlüsselung kommen. Deshalb brauchen wir bei schweren Straftaten die Quellen-TKÜ.« Bei der Quellen-TKÜ wird auf dem Computer des Betroffenen ein Programm installiert, das die Kommunikation vor der Verschlüsselung - also direkt an der Quelle - mitschneidet und an die Ermittlungsbehörde übermittelt. Für die vorbeugende Gefahrenabwehr durch das Bundeskriminalamt habe der Gesetzgeber eine Regelung für diese Überwachung geschaffen, so Range. Für den Bereich der Strafverfolgung fehle hingegen eine klare Rechtsgrundlage. Nach Ranges Vorstellungen »muss die Quellen-TKÜ von einem Richter angeordnet werden und darf nicht weiter gehen als das, was der jeweilige Richter erlaubt«.
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