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Verfassungsschutz agiert illegal

Gericht: Spitzeleien gegen unbescholtene Bürger von Anfang an rechtswidrig

Es gab keinerlei Recht zur Überwachung von acht Berlinern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, konstatierte das Berliner Verwaltungsgericht in acht Urteilen.

Die Urteilsbegründungen sprechen eine klare Sprache: Der Verfassungsschutz hat über Jahre geltendes Recht gebrochen. Es geht um politisch aktive Berliner, die zwischen 1998 bis September 2006 überwacht wurden (nd-Ausgabe vom Freitag). Nach Beendigung der Überwachungen wurde ihnen lapidar mitgeteilt, dass sie Ziel von Beobachtungen waren, nun aber kein Verdacht mehr bestehe. Anlass war die vom Bund...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/220159.verfassungsschutz-agiert-illegal.html

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