Verfassungsschutz agiert illegal

Gericht: Spitzeleien gegen unbescholtene Bürger von Anfang an rechtswidrig

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 2 Min.
Es gab keinerlei Recht zur Überwachung von acht Berlinern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, konstatierte das Berliner Verwaltungsgericht in acht Urteilen.

Die Urteilsbegründungen sprechen eine klare Sprache: Der Verfassungsschutz hat über Jahre geltendes Recht gebrochen. Es geht um politisch aktive Berliner, die zwischen 1998 bis September 2006 überwacht wurden (nd-Ausgabe vom Freitag). Nach Beendigung der Überwachungen wurde ihnen lapidar mitgeteilt, dass sie Ziel von Beobachtungen waren, nun aber kein Verdacht mehr bestehe. Anlass war die vom Bundesamt für Verfassungsschutz aufgestellte Behauptung, die Bespitzelten seien Mitglieder der zur linksautonomen Szene gerechneten »militanten gruppe«.

Nun hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts in ihren Urteilen zu den acht Einzelfällen festgestellt, dass »die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahmen von Anfang an nicht vorlagen.« Eingriffe in die Telekommunikationsfreiheit seien nur als letztes Mittel der Aufklärung zulässig. Die Grenzen für Spitzelaktivitäten sind sehr eng, und sie gelten in der Regel für drei Monate und müssen dann erneut begründet werden. Doch »bereits im Antrag auf Anordnung der beabsichtigten Überwachungsmaßnahmen beim hierfür zuständigen Bundesministerium des Inneren hätte das Bundesamt diese Voraussetzungen bezogen auf den konkreten Sachverhalt darlegen müssen«, erklärte das Gericht. Vermutungen, Spekulationen, Fälschungen - das waren stattdessen die Grundlagen der Spitzelaktionen. Denn es gab keinen Hinweis darauf, dass die Opfer der Überwachung irgendeiner terroristischen Vereinigung angehören würden.

Selbst zeitweises Nichttelefonieren habe das Bundesamt als Anhaltspunkt für den angenommenen Verdacht angesehen, erklärten die Richter. Das heißt, wer telefoniert, macht sich verdächtig, wer belanglose Gespräche führt, noch verdächtiger und wer gar nicht telefoniert, ist extrem verdächtig, weil er seine Untergrundaktivitäten besonders geschickt tarnt. Es gab keine Taten, keine Täter, nur einen Verfassungsschutz, der sich über alle Rechtsnormen hinweggesetzt hat.

Damit haben Verwaltungsrichter zuletzt mehrfach die ungesetzlichen Aktivitäten des Verfassungsschutzes scharf kritisiert. So gaben die Gerichte der Muslimischen Jugend Recht, die im Verfassungsschutzbericht als extremistisch eingestuft wurde, und erwirkten die Streichung aus dem Bericht. Auch der sozialistische Jugendverband solid, dem vom Verfassungsschutz linksradikale Positionen attestiert und ihm deshalb Fördermittel verweigert wurden, bekam vom Oberverwaltungsgericht juristische Zustimmung. Drei Beispiele, die das Versagen des Verfassungsschutzes gerichtsnotorisch festhalten.

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