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Asyl für Verfolgte

  • Lesedauer: 2 Min.
Jutta Hermanns, 50 Jahre alt, Anwältin. Sie vertritt Migrantinnen, die in ihrer Heimat verfolgt werden und denen Deutschland das Asyl verwehrt.
Jutta Hermanns, 50 Jahre alt, Anwältin. Sie vertritt Migrantinnen, die in ihrer Heimat verfolgt werden und denen Deutschland das Asyl verwehrt.

Vor einigen Tagen erhielt ich den Ablehnungsbescheid im Asylverfahren einer kurdischen Frau. Sie flüchtete mit drei kleinen Kindern und einer erwachsenen Tochter nach Deutschland. Einer ihrer Söhne war als PKK-Kämpfer ums Leben gekommen.

Schon vorher hatte sich diese Familie für die Rechte der Kurden in der Türkei eingesetzt und wurde von staatlicher Seite verfolgt. Nach dem Tod des Sohnes ist der Familienvater verschwunden. Die erwachsene Tochter wurde in ihrem Wohnort oft von der Polizei kontrolliert, die Mutter mehrmals auf der Polizeistation tagelang festgehalten. Diese Frau ist mit ihren Kindern nach Deutschland geflohen, weil sie sich für diese eine bessere Zukunft wünscht. Und nun die Ablehnung.

Im Bescheid hieß es, die Mutter hätte trotz ihres »geringen Bildungsniveaus« die Fluchtgründe nicht überzeugend darstellen können. In dem Ablehnungsbescheid der Tochter hieß es, sie hätte trotz ihres »hohen Bildungsniveaus« - sie ging zum Gymnasium - die Fluchtursachen nicht überzeugend darstellen können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwendet häufig Textbausteine, ganz unabhängig vom konkreten Fall. Natürlich habe ich für die Familie dagegen geklagt.

Spätestens seit deutsche Soldaten aus Afghanistan zurückkommen, weiß jeder in Deutschland, was eine posttraumatische Belastungsstörung ist. Flüchtlinge, besonders Frauen und Kinder, erleben dieses Kriegstrauma teils seit Jahren und Jahrzehnten. Oft wurden die Herkunftsstaaten durch westliche Waffen und Politik erst stark gemacht. Wenn Menschen dann vor deren Verbrechen flüchten, verweigert ihnen Deutschland auch noch das Asyl.

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