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Keine Entschädigung für Eigentümerin eines Privatwegs

Bundesgerichtshof zu Versorgungsleitungen

Der Bezug von Strom, Wasser, Telekommunikation und anderen Versorgungsleistungen begründet keinen Besitz des Anschlussteilnehmers an den Leitungen des Verteilungsnetzes.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/221859.keine-entschaedigung-fuer-eigentuemerin-eines-privatwegs.html

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