Der Schwarzbau boomt

Mecklenburg-Vorpommerns Behörden verhängen immer mehr Bußgelder

  • Winfried Wagner, dpa
  • Lesedauer: 2 Min.
Sie bauen zu groß oder dort, wo nicht gebaut werden darf: Immer öfter müssen die Bauämter in Mecklenburg-Vorpommern Bußgelder gegen Bauherren verhängen.

Weniger Einwohner heißt nicht weniger Schwarzbauten: Die Baubehörden in Mecklenburg-Vorpommern mussten 2011 in insgesamt 2900 Fällen gegen Bauherren vorgehen, die gegen Bauvorschriften verstoßen haben. Die Zahl der Fälle steigt jährlich um etwa zehn Prozent, ergab eine dpa-Umfrage unter den Bauämtern der Landkreise. »Viele verwechseln Genehmigungsfreiheit gleich mit Rechtsfreiheit«, sagte Bauamtsleiter Andreas Wißuwa in Parchim. So würden meist Carports zu groß und Wintergärten illegal gebaut.

Zu den brisantesten Fällen gehören mehrere Baustopps in den Badeorten auf Rügen und auf der Halbinsel Fischland-Darß, ein Bußgeld gegen die Betreiber der Skihalle Wittenburg im Kreis Ludwigslust-Parchim und ein Streit um ein deutlich zu großes Ferienhaus eines Bauunternehmers in einem Landschaftsschutzgebiet in Waren. Bei der Suche nach Bausündern kommen die Mitarbeiter der Bauämter in Grimmen, Parchim, Wismar, Rostock, Anklam und Waren kaum noch selbst zum Recherchieren. »Die meisten Tipps kommen von Nachbarn«, sagte Hartwig Neubauer vom Bauamt an der Mecklenburgischen Seenplatte. Auch Gemeindemitarbeiter meldeten den Kreisbauämtern immer wieder Verstöße gegen die Festlegungen.

Nur selten steckt dabei Absicht dahinter: »In der Regel ist es Unwissen«, erklärte Neubauer. Das treffe zum Beispiel für illegale Werbung zu, die man an Straßen oder in denkmalgeschützten Stadtzentren immer wieder wegräumen lassen müsse.

Auch wenn viele Bauvorschriften inzwischen beseitigt wurden, gebe es immer noch viel zu bedenken. »So vergessen manche, dass auch nicht dichter als 30 Meter an den Wald heran etwas gebaut werden darf«, erläutert Wißuwa. Die meisten Bausünder mit 660 Verfahren wurden im Landkreis Vorpommern-Greifswald ertappt, etwa 300 Verfahren waren es im Kreis Mecklenburgische Seenplatte, etwa 140 Verfahren fallen jährlich in Rostock an, hieß es.

Ob der Bauunternehmer, der sein Haus statt eineinhalb gleich mit drei Geschossen am See baute, unwissentlich handelte, wird in Waren bezweifelt. Anwohner befürchten Nachahmer und warten gespannt, wie das Kreisbauamt entscheidet.

Bei den Bußgeldern können die Kreisbauämter bis zu 10 000 Euro verhängen. »Wenn man mit 100 Euro Strafe anfängt, bewegt sich kaum was«, sagt Neubauer. Mit Bußgeldern enden auch die meisten Verfahren, vor Gericht werde nur ein Bruchteil der Verstöße ausgetragen. Einen besonderen Aspekt müssen die Bauämter auf Rügen noch im Blick haben: Hier wurden 2011 zwei Gartenlauben in Sassnitz an einem Steilhang beseitigt - wegen Absturzgefahr. Bei weiteren Gebäuden wurde die Nutzung untersagt.

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