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Bettensteuer für München abgelehnt

München (dpa/nd). Touristen müssen in München vorerst keine Bettensteuer zahlen. Die Abgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung sei rechtswidrig, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern. Die Übernachtungssteuer laufe der bundesrechtlichen Steuererleichterung für Hotelbetriebe zuwider, mit der 2010 der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen von 19 Prozent auf sieben Prozent herabgesetzt wur...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/222139.bettensteuer-fuer-muenchen-abgelehnt.html

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