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Auch Gewerkschaftsbeiträge sind Werbungskosten

Tipp zur Steuererklärung für Renter

Immer wieder kommt es vor, dass Finanzämter den Gewerkschaftsbeitrag von Rentnern in der Steuererklärung nicht als Werbungskosten anerkennen wollen. Manchmal erfolgt ein Steuerabzug nur dann, wenn Ruheständler auch eine Betriebsrente beziehen. Auch Nobert Remppel machte diese Erfahrung mit dem Finanzamt in Frankfurt am Main. Nach einer Auseinandersetzung gestand ihm das Finanzamt schließlich zu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/222553.auch-gewerkschaftsbeitraege-sind-werbungskosten.html

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