Geldstrafe für Ex-Geschäftsführer
Koblenz (dpa/nd). Der ehemalige Geschäftsführer der Wohnbau Mainz GmbH ist vom Koblenzer Landgericht wegen Untreue in vier Fällen zu einer Geldstrafe von 24 000 Euro verurteilt worden. Damit blieben die Richter am Dienstag unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für eine Geldstrafe von 38 400 Euro plädiert hatte. Die Verteidigung des 64-Jährigen hatte sich für eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Bei den als Untreue gewerteten Fällen handelt es sich um zwei Urlaubsreisen an den Tegernsee, einen Möbelkauf für ein privates Apartment in Mainz sowie ein Wohnbau-Darlehen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro für den Fußballverein FSV Mainz 05. Das Geld floss für den Ausbau des VIP-Bereichs im früheren Stadion sowie für Fassadenarbeiten. Ursprünglich waren dem 64-Jährigen neun Untreuefälle vorgeworfen worden. In fünf Fällen sprach ihn das Gericht frei.
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