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Aussehen und Hautfarbe kein Grund für Polizeikontrolle

Berlin (epd/nd). Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Polizeikontrollen aufgrund des Aussehens und der Hautfarbe einer Person kritisiert. Es verstoße gegen die Grundrechte, »wenn Passanten allein oder wesentlich wegen ihrer Zuschreibung zu einer ethnischen Gruppe oder wegen ihrer Hautfarbe von der Polizei herausgegriffen werden«, sagte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrec...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/222839.aussehen-und-hautfarbe-kein-grund-fuer-polizeikontrolle.html

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