Besserer Schutz vor Kostenfallen im Netz

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Berlin (dpa/nd). Verbraucher sind künftig besser vor versteckten Kostenfallen im Internet geschützt. Direkt vor dem Absenden eines Online-Auftrags muss künftig erst eine gesonderte Schaltfläche mit einer Angabe wie »zahlungspflichtig bestellen« angeklickt werden. Das sieht eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vor, die der Bundesrat am Freitag passieren ließ. Nach der vom Bundestag bereits beschlossenen Reform sollen zur Eindämmung unseriöser Praktiken auch Preis, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten angezeigt werden. Die Neuregelung soll wohl im Sommer in Kraft treten.

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