Hoffen auf stille Nächte in Frankfurt

Bundesverwaltungsgericht urteilt am Mittwoch

  • Christian Ebner, dpa
  • Lesedauer: 3 Min.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Urteil zum Flughafen Frankfurt noch nicht gesprochen. Doch nach der zweitägigen Verhandlung Mitte März erwarten alle ein dauerhaftes Nachtflugverbot, um die Anwohner vor Lärm zu schützen. Doch der Streit um Fluglärm und Airport-Jobs wird weitergehen.

Leipzig/Frankfurt (dpa/nd). Der Frankfurter Flughafen und seine lärmgeplagten Anwohner stehen vor einer Zeitenwende: Wenn am kommenden Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht sein Urteil spricht, wäre alles andere als ein dauerhaftes Nachtflugverbot für den größten deutschen Flughafen eine faustdicke Überraschung. Mehr als deutlich hat der Vierte Senat in der Leipziger Verhandlung am 13. und 14. März zu erkennen gegeben, dass auch an einem »Flughafen der Champions League« die Bürger keinen Flugbetrieb rund um die Uhr ertragen müssen.

Rüdiger Rubel ist ein eloquenter und äußerst selbstbewusster Richter, der niemanden im altehrwürdigen Verhandlungssaal des Bundesverwaltungsgerichts im Zweifel gelassen hat. Die Vorinstanz, der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel, habe die anhand der Flughäfen in Leipzig und Berlin entwickelte Rechtsprechung richtig interpretiert und angewendet, lobte der Bundesrichter seine Juristenkollegen.

Bereits Nachtflüge kassiert

Der VGH hatte die von der Landesregierung für die Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr genehmigten 17 Nachtflüge kassiert und kurz vor Eröffnung der neuen Landebahn auch noch ein vorläufiges Nachtflugverbot verhängt.

Das wird nun wohl verstetigt, wenn Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und sein Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) ihre Ankündigungen wahr machen. »Es freut uns immer, wenn unsere Urteile befolgt werden sollen«, bemerkte Richter Rubel ironisch. Man sei schon immer für ein Nachtflugverbot gewesen, lässt Posch wissen und versucht zu erklären, warum das Land im Auftrag des Bundes geplant und in Leipzig nachdringlich gestritten hat. Bouffier, der zum Jahresende 2013 wiedergewählt werden will, bekennt sich inzwischen zu den Ergebnissen des vorgeschalteten Vermittlungsverfahrens, die sein Vorgänger Roland Koch mit einem Federstrich zunichtegemacht hatte.

Bestätigt Leipzig das Kasseler Urteil, ist damit auch der Ausbau des größten deutschen Luftdrehkreuzes mit nunmehr vier Bahnen höchstrichterlich abgesegnet. Damit ist die geplante Ausweitung der Kapazität auf mehr als 700 000 Flugbewegungen im Jahr und mehr als 90 Millionen Passagiere auf dem Weg. Der sogenannte Eckwert soll auf 126 Flugbewegungen pro Stunde steigen.

Bangen um die Zeitgrenzen

Das Land muss die Planfeststellung voraussichtlich um eine neue Nachtflugregelung ergänzen. Für das Verfahren, das auch wieder öffentliche Anhörungen enthält, hat Leipzig genauere »Segelanweisungen« angekündigt. »Das Gericht plant nicht selbst«, hat Richter Rubel zwar postuliert, um am folgenden Tag die bisherigen Regelungen insbesondere für die Nachtrandstunden in Zweifel zu ziehen. Es dürfe nicht zu einem abrupten Anschwellen der Flugbewegungen an den Zeitgrenzen kommen, sagte er. Ob daraus tatsächlich verschärfte Regeln folgen, ist einer der wichtigsten Punkte des erwarteten Leipziger Urteils.

Die Einbeziehung weiterer Nachtrandstunden wäre für die Lufthansa ein »Katastrophenszenario«, sagt Konzernchef Christoph Franz. Europas größte Fluggesellschaft muss sich bereits auf handfeste wirtschaftliche Nachteile einrichten und will noch Schlimmeres verhindern.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal