Gericht: Kein Recht auf Zeugnisverweigerung

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Straßburg (dpa/nd). Nichteheliche Lebensgefährten haben auch nach einer langjährigen Beziehung kein Recht, in einem Strafprozess gegen ihren Partner die Aussage zu verweigern. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit blieb die Beschwerde einer Frau aus den Niederlanden ohne Erfolg. Der Partner der Frau, mit dem diese seit 18 Jahren zusammenlebte und zwei gemeinsame Kinder hat, war angeklagt, weil er einen Mann erschossen haben soll. Im Prozess verweigerte die Frau die Aussage - sie berief sich auf das Recht zur Zeugnisverweigerung, wie es Eheleuten zusteht. Deshalb ordnete das Gericht insgesamt 13 Tage Beugehaft an. Die Große Kammer des EGMR wies die Beschwerde der Frau zurück.

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