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Gericht: Kein Recht auf Zeugnisverweigerung

Straßburg (dpa/nd). Nichteheliche Lebensgefährten haben auch nach einer langjährigen Beziehung kein Recht, in einem Strafprozess gegen ihren Partner die Aussage zu verweigern. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit blieb die Beschwerde einer Frau aus den Niederlanden ohne Erfolg. Der Partner der Frau, mit dem diese seit 18...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/223305.gericht-kein-recht-auf-zeugnisverweigerung.html

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