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Frühere Beschäftigte von Homepage löschen

LAG-Urteil

Scheiden Beschäftigte aus einem Unternehmen aus, muss der Arbeitgeber sämtliche persönlichen Daten des Arbeitnehmers von der Firmen-Homepage löschen. Andernfalls werden die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers verletzt, urteilte das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) am 24. Januar 2012 in Frankfurt am Main (Az. 19 SaGa 1480/11).

Geklagt hatte eine frühere Rechtsanwältin einer Steuerberater- und Anwaltssozietät. Die Kanzlei hatte das Foto und die persönliche Daten der Anwältin werbend auf ihrer Homepage und in einem Newsblog veröffentlicht. Als die Anwältin den Arbeitgeber wechselte, löschte die Kanzlei zwar die Daten der Anwältin von der Homepage, nicht aber aus dem Newsblog. Dazu sei aber der Arbeitgeber verpflichtet,...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/223673.fruehere-beschaeftigte-von-homepage-loeschen.html

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