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Wenn die Mitgliedschaft nicht satzungsgemäß ist

Vereinsmitgliedschaft

In den Satzungen der eingetragenen Vereine, die sich in Kleingartenanlagen, Wochenendsiedlungen, Garagengemeinschaften usw. gebildet haben, sind Regelungen über die Aufnahme von Mitgliedern enthalten. Dabei geht es beispielsweise um schriftlichen Antrag, Bestätigung durch den Vorstand und Ähnliches.

Diese Vorschriften werden häufig nicht eingehalten. Das war besonders in Ostdeutschland und Ostberlin der Fall, wenn die dort bestehenden Organisationsformen, die insbesondere als Gemeinschaften von Bürgern im Sinne von §§ 266 ff. ZGB der DDR oder als Vereinigungen im Sinne der Vereinigungsverordnung bestanden hatten, in eingetragene Vereine nach §§ 21 ff. BGB umgewandelt wurden. Mitunter nutz...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/223681.wenn-die-mitgliedschaft-nicht-satzungsgemaess-ist.html

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