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Eine vollständige Anerkennung als rechtlicher Vater

EGMR weist Klage leiblicher Väter ab

Leibliche Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 22. März 2012 nicht in jedem Fall Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft, wenn das Kind in einer bestehenden Familie lebt (Beschwerdenummer 45071/09 und 23338/09).

Mit seiner Entscheidung wies der EGMR in Straßburg zwei Klagen von Männern aus Deutschland ab, die als Vater anerkannt werden wollten, betonte aber zugleich, dass auch der biologische Vater grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit dem Kind hat. Nach deutschem Recht kann der biologische Vater die Vaterschaft nicht einklagen, wenn zwischen dem offiziellen (rechtlichen) Vater und dem Kind eine »so...

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