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Was auch Großeltern zusteht

Pflegegeld für Enkel

Großeltern steht unter Umständen auch dann Pflegegeld für Enkel zu, wenn sie gemeinsam mit der Mutter des Kindes in einem Haushalt leben. Zwar müsse normalerweise die Vollzeitpflege außerhalb des Elternhauses und in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie erfolgen, doch im vorliegenden Fall sei eine räumliche Trennung nicht erforderlich, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am 1. März 2012 in Leipzig (Az. BVerwG 5 C 12.11).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/224361.was-auch-grosseltern-zusteht.html

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