Was auch Großeltern zusteht
Pflegegeld für Enkel
Die Mutter des Kindes war zum Zeitpunkt der Geburt 15 Jahre alt und daher nicht selbst erziehungsfähig. Das Amtsgericht übertrug den Großeltern die Vormundschaft für das Kind. Mutter und Kind lebten von Anfang an bei den Großeltern. Diese beantragten beim beklagten Jugendamt die Übernahme der Kosten für den Unterhalt des Enkels. Das Jugendamt lehnte zunächst ab. Das Verwaltungsgericht Stade gab wiederum den Großeltern Recht. Im Berufungsverfahren stellte sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit seinem Urteil wieder auf die Seite des Amtes. Dieses Urteil wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.