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Was kann als Studienkosten von der Steuer abgesetzt werden?

Jobben im Studium (Teil 3)

In einer vierteiligen Serie »Jobben im Studium« stellt unser Autor JOACHIM HOLSTEIN, Berater für studentische Steuerfragen beim AStA der Universität Hamburg, zu Beginn des Sommersemesters die wichtigsten neuen und alten Regelungen vor, die berufstätige Studierende beachten müssen. Im heutigen Teil 3 geht es um die Frage, was alles als Studienkosten gilt.

Auch Studenten müssen eine Steuerkarte vorlegen wie alle anderen Beschäftigten. Und wenn sie bei einem Minijob keine brauchen, dann liegt das nicht am Studentenstatus, sondern an der Ausnahmeregelung für Minijobs: Der Chef darf entscheiden, ob er auf Steuerkarte abrechnen oder zwei Prozent Pauschalsteuer zahlen möchte. Für Studierende mit gut verdienendem Ehepartner oder mit freiberuflichen Ei...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/224363.was-kann-als-studienkosten-von-der-steuer-abgesetzt-werden.html

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