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Die Anlage war zu laut

Wärmepumpe 2

Der Eigentümer eines 1973 gebauten Einfamilienhauses ließ 2005 von einem spezialisierten Handwerksbetrieb eine Luft- und Wasserwärmepumpe einbauen.

Schon bald beanstandete der Auftraggeber unangenehme Laufgeräusche. Als der Installateur eine Nachbesserung ablehnte, erklärte der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag. Er zog vor Gericht, um die Rückzahlung des Werklohns durchzusetzen. Ein privates Sachverständigengutachten bescheinigte ihm, dass die Anlage infolge fehlender Schallentkopplung vom Boden zu laut sei: 60 dB (A) Lärm, nur 55 dB (A)...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/225035.die-anlage-war-zu-laut.html

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